Momentan geltende Regelungen

Hier sind die momentan geltenden Bestimmungen für die privaten Besucher und externen Dienstleister des Askanierhauses in den Einrichtungen in Lauenburg und Schwarzenbek zusammengefasst.

Pflegeheim Lauenburg (klicken zum ausklappen)
  1. Besuche (ohne Altersbegrenzung) sind grundsätzlich an allen Wochentagen und Uhrzeiten möglich.
  2. Ein Betretungsverbot besteht weiterhin für Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung bzw. positivem Antigen-Schnelltest.
  3. Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und Dauer des Besuchs.
  4. Die Quarantäne für Mitgebrachtes entfällt.
  5. Besuchszeiten: Mo. – Fr.: ab 09:00 Uhr, letzte Einlasszeit 17:00 Uhr ohne Termin, Sa. und So. ab 14:00 Uhr, letzter Einlass um 17:00 Uhr ohne Termin,
    außerhalb dieser Zeiten nur mit Termin.

    • Terminvereinbarung: 04153/550-0
  6. Jeder Besucher muss die Kontaktdaten angeben und die Hygienevorschriften (mind. FFP2-Maske, Händedesinfektion, Abstand) beachten.
  7. Vorzulegen sind:
    • der Impfausweis mit der zweiten erfolgten Impfung, die älter als 14 Tage alt sein muss,
    • ein Genesungsnachweis, bei dem die Testung mindestens 28 Tage sowie höchstens 6 Monate zurückliegt, oder
    • ein negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als vom Vortag. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
    • liegt keine der vorherigen Bescheinigungen vor, muss vorher ein Antigen-Schnelltest im Heim erfolgen, ohne Anmeldung von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten möglich:
      • 09:00 bis 12:00 Uhr
      • 13:30 bis 15:30 Uhr
  8. Besuche können in den Bewohnerzimmern, im Garten oder außerhalb der Einrichtung stattfinden, wenn der Besucher eine der Masken ohne Atemventil folgenden Standards trägt: FFP2, FFP3, N95, P2, DS2 oder KF94.
  9. Eine Begleitung von Einrichtungskundigen ist nicht erforderlich.
  10. Die Bewohner können die Einrichtung mit ihrem Besuch verlassen – ohne zeitliche Begrenzung, unter Hinweis auf die allgemein gültigen Hygienevorschriften und grundsätzlich (d.h. bei geimpften Bewohnern) ohne anschließende Quarantäne. Bitte beachten Sie, dass unsere Bewohner wie ein separater Haushalt zu betrachten sind.
  11. Für externe Dienstleister gelten die gleichen Regelungen

 

Pflegeheim Schwarzenbek: (klicken zum ausklappen)
  1. Besuche (ohne Altersbegrenzung) sind grundsätzlich an allen Wochentagen und Uhrzeiten möglich.
  2. Ein Betretungsverbot besteht weiterhin für Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung bzw. positivem Antigen-Schnelltest.
  3. Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und Dauer des Besuchs
  4. Die Quarantäne für Mitgebrachtes entfällt.
  5. Besuchszeiten: täglich 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr  (letzte Einlasszeit) ohne Termin, außerhalb dieser Zeiten nur mit Termin.
    • Terminvereinbarung: 04151/8666 – 151 oder 04151/8666 – 260
  6. Jeder Besucher muss die Kontaktdaten angeben und die Hygienevorschriften (mind. FFP2-Maske, Händedesinfektion, Abstand) beachten.
  7. Vorzulegen ist ein negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden. Dies gilt auch für unter 18-Jährige. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
  8. Liegt keine kein aktueller Antigen-Schnelltest vor, muss dieser im Heim erfolgen, ohne Anmeldung zu folgenden Zeiten:
    • Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
    • Dienstag: Keine Testungen
    • Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
    • Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
    • Freitag u. Samstag: Keine Testungen
    • Sonntag: 10:00 bis 13:30 Uhr
  9. Besuche können in den Bewohnerzimmern, im Garten oder außerhalb der Einrichtung stattfinden, wenn der Besucher eine der Masken ohne Atemventil folgenden Standards trägt: FFP2, FFP3, N95, P2, DS2 oder KF94.
  10. Eine Begleitung von Einrichtungskundigen ist nicht erforderlich.
  11. Die Bewohner können die Einrichtung mit ihrem Besuch verlassen – ohne zeitliche Begrenzung, unter Hinweis auf die allgemein gültigen Hygienevorschriften und grundsätzlich (d.h. bei geimpften Bewohnern) ohne anschließende Quarantäne. Bitte beachten Sie, dass unsere Bewohner wie ein separater Haushalt zu betrachten sind.
  12. Für externe Dienstleister gelten die gleichen Regelungen.

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