Momentan geltende Regelungen
Hier sind die momentan geltenden Bestimmungen für die privaten Besucher und externen Dienstleister des Askanierhauses in den Einrichtungen in Lauenburg und Schwarzenbek zusammengefasst.
Pflegeheim Lauenburg (klicken zum ausklappen)
- Besuche (ohne Altersbegrenzung) sind grundsätzlich an allen Wochentagen und Uhrzeiten möglich.
- Ein Betretungsverbot besteht weiterhin für Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung bzw. positivem Antigen-Schnelltest.
- Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und Dauer des Besuchs.
- Die Quarantäne für Mitgebrachtes entfällt.
- Besuchszeiten: Mo. – Fr.: ab 09:00 Uhr, letzte Einlasszeit 17:00 Uhr ohne Termin, Sa. und So. ab 14:00 Uhr, letzter Einlass um 17:00 Uhr ohne Termin,
außerhalb dieser Zeiten nur mit Termin.- Terminvereinbarung: 04153/550-0
- Jeder Besucher muss die Hygienevorschriften beachten (mind. FFP2-Maske, Händedesinfektion, Abstand).
- Vorzulegen ist ein negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden. Dies gilt für alle Besucher ab 6 Jahren. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
- Liegt kein aktueller Antigen-Schnelltest vor, kann dieser im Heim erfolgen, ohne Anmeldung zu folgenden Zeiten:
o Montag – Freitag: 09.00 – 15.30 Uhr - Besuche können in den Bewohnerzimmern, im Garten oder außerhalb der Einrichtung stattfinden, wenn der Besucher eine der Masken ohne Atemventil folgenden Standards trägt: FFP2, FFP3, N95, P2, DS2 oder KF94.
- Eine Begleitung von Einrichtungskundigen ist nicht erforderlich.
- Die Bewohner können die Einrichtung mit ihrem Besuch verlassen – ohne zeitliche Begrenzung, unter Hinweis auf die allgemein gültigen Hygienevorschriften und grundsätzlich (d.h. bei geimpften Bewohnern) ohne anschließende Quarantäne. Bitte beachten Sie, dass unsere Bewohner wie ein separater Haushalt zu betrachten sind.
- Für externe Dienstleister gelten die gleichen Regelungen
Pflegeheim Schwarzenbek: (klicken zum ausklappen)
- Besuche (ohne Altersbegrenzung) sind grundsätzlich an allen Wochentagen und Uhrzeiten möglich.
- Ein Betretungsverbot besteht weiterhin für Besucher mit einer akuten Atemwegserkrankung bzw. positivem Antigen-Schnelltest.
- Es gibt keine Beschränkung der Personenzahl und Dauer des Besuchs
- Die Quarantäne für Mitgebrachtes entfällt.
- Besuchszeiten: täglich 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr (letzte Einlasszeit) ohne Termin, außerhalb dieser Zeiten nur mit Termin.
- Terminvereinbarung: 04151/8666 – 151 oder 04151/8666 – 260
- Jeder Besucher muss die Kontaktdaten angeben und die Hygienevorschriften (mind. FFP2-Maske, Händedesinfektion, Abstand) beachten.
- Vorzulegen ist ein negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden. Dies gilt auch für unter 18-Jährige. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
- Liegt keine kein aktueller Antigen-Schnelltest vor, muss dieser im Heim erfolgen, ohne Anmeldung zu folgenden Zeiten:
- Montag: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
- Dienstag: Keine Testungen
- Mittwoch: Keine Testungen
- Donnerstag: 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
- Freitag u. Samstag: Keine Testungen
- Sonntag: 10.00 – 13.30 Uhr
- Besuche können in den Bewohnerzimmern, im Garten oder außerhalb der Einrichtung stattfinden, wenn der Besucher eine der Masken ohne Atemventil folgenden Standards trägt: FFP2, FFP3, N95, P2, DS2 oder KF94.
- Eine Begleitung von Einrichtungskundigen ist nicht erforderlich.
- Die Bewohner können die Einrichtung mit ihrem Besuch verlassen – ohne zeitliche Begrenzung, unter Hinweis auf die allgemein gültigen Hygienevorschriften und grundsätzlich (d.h. bei geimpften Bewohnern) ohne anschließende Quarantäne. Bitte beachten Sie, dass unsere Bewohner wie ein separater Haushalt zu betrachten sind.
- Für externe Dienstleister gelten die gleichen Regelungen.