Oft kommt es ganz plötzlich, dass ein Familienangehöriger Hilfe bei den alltäglichen Verrichtungen benötigt. Gleichzeitig stellt dies die Angehörigen zumeist vor eine fast unüberbrückbare Hürde.

Wir möchten Ihnen eine kleine Hilfestellung geben, damit Sie die richtigen Schritte einleiten können.

 

Zuerst müssen Sie entscheiden, welche Art von Unterstützung Sie benötigen:

  1. Hilfe im häuslichen Bereich (Ambulante Pflege)
  2. Kurzzeitige Versorgung in einem stationären Bereich (Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, Tagespflege)
  3. Dauerhafte Versorgung (Senioren-WG, vollstationäre Pflege)

 

Zu 1.    Übernahme häusliche Krankenpflege

Hier kann der ambulante Pflegedienst im Bereich der Krankenpflege unterstützen, also z.B. bei der Medikamentengabe, dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, der Wundversorgung und vieles mehr. Sie benötigen hierfür nur eine Verordnung des Hausarztes über die zu erbringenden Leistungen. Die dann folgende Beantragung bei der Krankenkasse wird durch den Pflegedienst übernommen. Die Kosten der Versorgung übernimmt die Krankenkasse zu 100 %.

 

Pflegegrad beantragen

Der Pflegegrad muss formlos bei Ihrer Pflegekasse (gleich Krankenkasse) beantragt werden. Schon nach wenigen Wochen wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bei Ihnen bzgl. eines Begutachtungstermines melden. Am besten ist es, dass bei der Begutachtung jemand Vertrautes, wie z.B. Sohn/Tochter, dabei ist um eventuelle Rückfragen zu beantworten.

 

Übernahme von Pflegeleistungen

Durch den Erhalt eines Pflegegrades kann ein ambulanter Pflegedienst viele grundpflegerische Leistungen für Sie übernehmen. Durch die Pflegekasse wird dieses bis zu einem monatlichen Maximalbetrag übernommen. Dieser Betrag hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab.

 

Hilfe im Haushalt

Schon ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 125,00 € Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Sie können diese wahlweise für einen Alltagsbegleiter, für die Hilfe beim Einkaufen oder eine Haushaltshilfe/Reinigung engagieren. Sie können diese Leistung auch für die Übernahme der Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst verwenden.

 

 

 

Zu. 2.    Aufenthalt z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt

Oft ist es nach einem Krankenhausaufenthalt nicht möglich, vorerst wieder in die Häuslichkeit zurückzukehren.

Sprechen Sie mit dem Sozialdienst des Krankenhauses über einen Pflegegradantrag per Eilverfahren. Innerhalb von 48 Stunden wird durch den MDK eine Begutachtung per Aktenlage durchgeführt und ein vorläufiger Pflegegrad bewilligt. Nach der Entlassung wird automatisch zu einem späteren Zeitpunkt eine Begutachtung stattfinden.

 

Kurzzeitpflege

Nach Erhalt des Pflegegrades steht dem Pflegebedürftigen eine Kurzzeitpflege im Pflegeheim zu. Diese dauert in der Regel 28 Tage, kann aber mit Absprache der Pflegeeinrichtung auch verlängert werden.

Es gibt auch Ausnahmefälle, in denen eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad von den Krankenkassen genehmigt wird. Hierfür ist ein vorangegangener Krankenhausaufenthalt Voraussetzung, sowie dass die Pflegebedürftigkeit nur vorrübergehend besteht.

 

Verhinderungspflege

Ist man schon seit über einem halben Jahr im Besitz eines Pflegegrades (mind. 2) kann auch eine Verhinderungspflege im ambulanten oder stationären Bereich beantragt werden. Dies soll insbesondere die pflegenden Angehörigen entlasten und kann vielfältig eingesetzt werden. Hierzu sprechen Sie uns gern an.

 

Tagespflege

Angehörige zu Hause oder in ihren eigenen vier Wänden zu pflegen, ist für viele eine Herzensangelegenheit und auch eine Selbstverständlichkeit. Den physischen und psychischen Belastungen ist allerdings nicht jeder gewachsen – vor allem dann, wenn der Pflegende noch berufstätig ist und Kinder betreuen muss.

Die Tagespflege kann pflegende Angehörige deutlich entlasten. Der Pflegebedürftige wird morgens abgeholt und verbringt den Tag mit anderen Senioren in einer teilstationären Einrichtung, in der er in Gesellschaft seine Mahlzeiten einnehmen und Kontakte knüpfen kann. Das Model bietet eine gute Zwischenlösung zwischen ambulanter und stationärer Pflege.

 

Zu 3.     Vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim

Wenn die Pflege im eigenen Zuhause durch die pflegenden Angehörigen und/oder den Pflegekräften des Ambulanten Pflegedienstes nicht mehr zu schaffen ist, sollte über die Möglichkeit einer dauerhaften stationären Versorgung nachgedacht werden.

Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Eine vollstationäre Pflegeeinrichtung ist die Maximalversorgung im pflegerischen Bereich. Um in einer solchen Einrichtung wohnen zu können, wird im Regelfall ein Pflegegrad benötigt. Dafür wird eine Versorgung bereitgestellt, die quasi alles inkludiert: Pflege und medizinische Behandlungspflege, Speisen und Getränke, Betreuung sowie Wäscherei und Reinigung. Die Pflegekasse übernimmt hierfür deshalb auch einen Teil der Kosten.

 

Senioren-WGs

Unsere Senioren-WGs bieten die Möglichkeit eines sicheren Wohnumfelds in einer familiären Gruppengröße. Auch hier stehen wir Ihnen rund um die Uhr für die Bewältigung Ihrer alltäglichen Herausforderungen zur Verfügung. Sollte die Versorgung also Zuhause nicht mehr sichergestellt werden können und haben Sie Vorbehalte gegenüber dem Einzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, könnte eine unserer Senioren-WGs genau das Richtige für Sie sein.

 

 

Sind Sie sich unsicher, welche Art der Unterstützung für Sie die Richtige ist? Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie ein Beratungstermin. Mit unserer 20jährigen Berufserfahrung wissen wir, dass kein Pflegefall dem anderen gleicht und suchen für Sie die individuell passende Unterstützung.